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FG Köln Urteil v. - 5 K 756/20

Gesetze: GrEStG § 3 Nr. 3

Grunderwerbsteuer

Keine Befreiung von der Grunderwerbsteuer gemäß § 3 Nr. 3 GrEStG bei Einbringung von Grundstücken aus einer Erbengemeinschaft in eine andere Gesamthandsgemeinschaft

Leitsatz

Die Einbringung von Grundstücken aus einer Erbengemeinschaft in eine andere Gesamthandsgemeinschaft und damit die Fortsetzung der gesamthänderischen Berechtigung der Mitglieder der Erbengemeinschaft an den betreffenden Grundstücken, ist nicht steuerbefreit nach § 3 Nr. 3 GrEStG.

Fundstelle(n):
ErbStB 2022 S. 131 Nr. 5
UVR 2022 S. 170 Nr. 6
EAAAI-57925

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FG Köln, Urteil v. 06.10.2021 - 5 K 756/20

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