u.a. Einkommensteuer | Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten (BMF)
Das BMF hat ein Schreiben zur Anerkennung gesamtgesellschaftlichen Engagements im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine erlassen ( GZ IV C 4 - S 2223/19/10003 :013).
Im Einzelnen hat das BMF Billigkeitsregelungen zu folgenden Punkten erlassen:
Spendennachweis,
Spendenaktionen von steuerbegünstigten Körperschaften,
Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten,
Vorübergehende Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine,
Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen,
Arbeitslohnspenden,
Verzicht auf Aufsichtsratsvergütungen,
Zuordnung entgeltlicher Hilfeleistungen zu Zweckbetrieben i. S. des § 65 AO,
Umsatzsteuerbefreiung für die Überlassungen von Sachmitteln und Räumen sowie von Personal,
Unentgeltliche Bereitstellung von Gegenständen oder Personal,
Vorsteuerabzug bei Nutzungsänderung,
Unentgeltliche Überlassung von Wohnraum,
Steuerbefreiung nach § 13 ErbStG auf etwaige Schenkungen.
Die Regelungen gelten für Maßnahmen, die vom bis zum durchgeführt werden.
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
GAAAI-57826