Online-Nachricht - Freitag, 18.03.2022

u.a. Einkommensteuer | Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten (BMF)

Das BMF hat ein Schreiben zur Anerkennung gesamtgesellschaftlichen Engagements im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine erlassen ( GZ IV C 4 - S 2223/19/10003 :013).

Im Einzelnen hat das BMF Billigkeitsregelungen zu folgenden Punkten erlassen:

  • Spendennachweis,

  • Spendenaktionen von steuerbegünstigten Körperschaften,

  • Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten,

  • Vorübergehende Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine,

  • Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen,

  • Arbeitslohnspenden,

  • Verzicht auf Aufsichtsratsvergütungen,

  • Zuordnung entgeltlicher Hilfeleistungen zu Zweckbetrieben i. S. des § 65 AO,

  • Umsatzsteuerbefreiung für die Überlassungen von Sachmitteln und Räumen sowie von Personal,

  • Unentgeltliche Bereitstellung von Gegenständen oder Personal,

  • Vorsteuerabzug bei Nutzungsänderung,

  • Unentgeltliche Überlassung von Wohnraum,

  • Steuerbefreiung nach § 13 ErbStG auf etwaige Schenkungen.

Hinweis:

Die Regelungen gelten für Maßnahmen, die vom bis zum durchgeführt werden.

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
GAAAI-57826