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OFD Frankfurt/Main, - S 7300

§ 15 UStG Vorsteuerabzug aus der Anschaffung von Werbegeschenken, die von Unternehmern mit überwiegend steuerfreien Umsätzen verteilt werden

Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Werbegeschenken, die von Unternehmern mit überwiegend steuerfreien Umsätzen nach § 4 Nr. 8 ff. UStG (z. B. Kreditinstitute, Versicherungsgesellschaften) verteilt werden, bittet die OFD, folgende Auffassung zu vertreten:

1. Werbegeschenke, die unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 7 EStG fallen

Geschenke an Personen, die nicht AN des Unternehmers sind, fallen bei der ESt unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 7 EStG, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Zuwendungen an einen Empfänger zusammengerechnet 75,00 DM (40 Euro) übersteigen und/oder für diese Aufwendungen keine besonderen Aufzeichnungen geführt worden sind. Wegen der Einzelheiten hierzu verweist die OFD auf Tz. 1.2 des BStBl 1999 I S. 964. Im Übrigen ist für die ustl. Beurteilung dieser Geschenke zu unterscheiden:

1.1 Werbegeschenke, die vor dem verteilt wurden

Die bei der ESt nicht abzugsfähigen Werbegeschenke sind als Aufwendungseigenverbrauch steuerbar nach § 1 Abs. 1 Nr. 2c UStG 1993. Dieser Aufwendungseigenverbrauch ist bei Unternehmern, die nur zu höchstens 5 v. H. stpfl. und nach § 4 Nr. 1 bis 7 UStG 1993 steuerfreie Umsätze (die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen...BStBl 1995 II S. 214

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OFD Frankfurt/M. v. 12.07.2001 - S 7300

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