Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OFD München - S 7100

Wasseranschlußbeiträge und Baukostenzuschüsse bei Wasserversorgungsunternehmen

Wasserversorgungsunternehmen (Wasserwerke) sind unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, vom Grundstückseigentümer für das Legen und Unterhalten von Wasserleitungen und für den Anschl. an das Rohrnetz Kostenbeiträge zu verlangen (sog. Wasseranschlußbeiträge bzw. Rohrnetzkostenbeiträge). In Zusammenhang mit dem Herstellen des Anschlusses durch das Versorgungsunternehmen zahlen Grundstückseigentümer oftmals auch privatrechtlich vereinbarte Baukostenzuschüsse, die zum Bezug von Wasser zu allgemeinen (d. h. um die Baukostenzuschüsse bereinigten) Tarifen berechtigen.

Die Wasseranschlußgebühr oder der Rohrnetzkostenbeitrag ist Entgelt für eine sonstige Leistung des Wasserversorgungsunternehmens, die darin besteht, daß das Versorgungsunternehmen dem Berechtigten die Möglichkeit verschafft, sein der Beitragspflicht unterliegendes Grundstück an das öffentliche Wasserversorgungsnetz anzuschließen. Diese Leistung wird im Rahmen eines umsatzsteuerlichen Leistungsaustausches erbracht (vgl. BStBl 1988 II S. 473).

Umsatzsteuerlichen Entgeltcharakter haben auch die privatrechtlich vereinbarten Baukostenzuschüsse, denn hiermit erlangt der Kunde eine (auch an Käufer oder Mieter des angeschl...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

OFD München v. 06.08.1999 - S 7100

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen