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§ 10 UStG Behandlung von Zuwendungen zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder gilt folgendes:
Zuwendungen, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) auf der Grundlage der ab geltenden Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98) und den besonderen Nebenbestimmungen zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) gewähren, werden grundsätzlich als nicht der USt unterliegende echte Zuschüsse angesehen. Im übrigen sind die Beurteilungsgrundsätze des Abschn. 150 UStR und der Abs. 3 bis 7 des (BStBl 1994 I S. 187) weiterhin zu beachten.