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BdF - S 7493 BStBl 1995 I S. 353

§§ 4, 5 UStG Anh. Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere

Die Hauptquartiere Interim Combined Air Operations Centres (ICAOC) in Uedem/Kalkar, Sembach, Meßstetten und Finerup/Dänemark haben mit Wirkung v. und das Hauptquartier Multinational Division Central (Airmobile) ab den internationalen Status erhalten.

Auf diese Hauptquartiere finden demnach die Bestimmungen des Protokolls über die Rechtstellung der aufgrund des Nordatlantikvertrags errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere v. (BGBl 1969 II S. 2000) und des Ergänzungsabkommens v. (BGBl 1969 II S. 2009) für die Zeit ab bzw. Anwendung.

Außerdem haben sich die Bezeichnungen und Anschriften einiger Hauptquartiere geändert. Des weiteren hat das Hauptquartier AMF (L) in Heidelberg den internationalen Status über den behalten.

Absatz 2 des , BStBl I S. 497, i. d. F. des , BStBl I S. 400 erhält deshalb folgende Fassung:

”(2) Hauptquartiere i. S. des Art. 14 des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere sind:

1. Supreme Headquarters Allied Powers Europe (SHAPE), Casteau/Belgien,

2. Headquarters Allied Forces Central Europe (AFCENT), Brunssum/Niederlande und Glimbach/Deutschland (Anteile),

3. Headquarters AMF (L), 69019 Heidel...

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BMF v. 02.06.1995 - S 7493

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