Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 8 KStG Rückstellungen für Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften - 10-jähriger Erdienungszeitraum; (BStBl 1995 II S. 419)
Nach dem (BStBl 1995 II S. 419) ist die Zusage einer Pension an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer KapGes eine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der Zusage der Pension und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand weniger als 10 Jahre beträgt.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder gilt für die erstmalige Anwendung der Grundsätze des BFH-Urt. folgendes:
Die Grundsätze des (BStBl 1995 II S. 419) zum 10-jährigen Erdienungszeitraum sind nur auf Pensionszusagen anzuwenden, die nach der Veröffentlichung des Urt. im BStBl II v. an zivilrechtlich wirksam vereinbart worden sind. Die vor diesem Stichtag getroffenen Vereinbarungen (Altfälle) sind nach der bisherigen Verwaltungspraxis in den einzelnen Ländern zu entscheiden.