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Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung für die Änderung des Geschäftsführer-Dienstvertrags; Auswirkungen des - auf Pensionsrückstellungen
Bezug:
Nach dem - (vgl. GmbH-Rundschau 1991 S. 363 und BB 1991 S. 927) ist die Gesellschafterversammlung einer GmbH außer für den Abschluß und die Beendigung des Dienstvertrags eines Geschäftsführers auch für dessen Änderung zuständig, soweit keine anderweitige Zuständigkeit (z. B. nach der Satzung) bestimmt ist. Vertragsänderungen, die nicht vom zuständigen Organ vorgenommen worden sind, sind nach dem BGH-Urteil zivilrechtlich nicht wirksam zustande gekommen.
Das (BStBl 1994 I S. 868) enthält zur Anwendung des - eine Übergangsregelung für Bezüge, die vor dem aufgrund einer nach den Grundsätzen des BGH-Urteils zivilrechtlich unwirksamen Vereinbarung gezahlt worden sind.
In Ergänzung dieses BMF-Schreibens gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder für Pensionsrückstellungen, die aufgrund einer nach den Grundsätzen des BGH-Urteils zivilrechtlich unwirksamen Vereinbarung gebildet worden sind, folgendes:
1. Auffassung des Bundesgerichtshofs
Nach Auffassung des BGH fällt nicht nur eine Erhöhu...