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OFD Frankfurt/M. - S 0187 A

§ 5 KStG Aufteilung von Zuwendungen an gemeinnützige Körperschaften und Berufsverbände Gewinnbeteiligung aus einer Gruppenversicherung

Zahlreiche gemeinnützige Vereine haben mit Versicherungsgesellschaften Gruppenversicherungsverträge abgeschlossen. Diesen können die Mitglieder der Vereine sowie deren Familienangehörige beitreten. Die Vereine übernehmen das Inkasso der Versicherungsbeiträge sowie andere Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Versicherung, die sonst dem Versicherungsunternehmen obliegen würden. Die Mitglieder erhalten dafür bestimmte Vorzugskonditionen bei den Versicherungen. Außerdem steht ihnen ein Anspruch auf Gewinnbeteiligung zu. Durch eine gleichzeitig mit dem Beitritt zur Gruppenversicherung abzugebende ”Zuwendungserklärung” verzichten die Versicherungsnehmer (Mitglieder) jedoch regelmäßig zugunsten des Vereins auf die Gewinnbeteiligung.

Die dem Verein zugewendeten Gewinnanteile stellen grundsätzlich stpfl. Einnahmen aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar. Sie stehen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit Leistungen, die der Verein im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrages erbringt. Die Überlassung eines Teils der Überschußbeteiligung kann jedoch als freiwillige und unentgeltliche Zuwendung an den Verein behandelt werden, wenn mit dem Mitglied eine gesonderte Vergü...BStBl 1998 II S. 175

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OFD Frankfurt/M. v. 28.07.1999 - S 0187 A

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