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FinMin NdSachsen, - G 1103

§ 3 GrStG Grundsteuerbefreiung für Grundstücke der Gemeinden und Gemeindeverbände, die der Abfallentsorgung dienen

Zur Frage der Grundsteuerpflicht von Grundstücken der Gemeinden und Gemeindeverbände, die der Abfallentsorgung dienen, bittet der FinMin unter Hinweis auf das - (BStBl 1997 II S. 139) folgende Auffassung zu vertreten:

Die Abfallentsorgung durch Gemeinden und Gemeindeverbände stellt - wie bisher - eine hoheitliche Tätigkeit dar. Die von den Kommunen betriebenen Deponien sind nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 GrStG als steuerbefreit anzusehen. Von der Befreiung auszunehmen sind die Grundstücke bzw. Grundstücksteile, die der Abfallverwertung - speziell der Kompostierung - dienen oder die zur Erfüllung der Entsorgungsaufgabe privaten Betreibern überlassen werden.

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Niedersächsisches Finanzministerium v. 24.07.1997 - G 1103

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