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Ausschluß der erweiterten Kürzung für grundbesitzverwaltende Kapitalgesellschaften gemäß § 9 Nr. 1 Satz 5
Der BStBl II S. 532, DStR 1999 S. 1225) entschieden, dass der mittelbar über eine Kapitalgesellschaft an einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft Beteiligte nicht Gesellschafter i. S. d. § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG ist. Die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist danach nicht ausgeschlossen, wenn ein mittelbar über eine Kapitalgesellschaft an einem Grundstücksunternehmen beteiligter Gesellschafter ein von diesem Unternehmen überlassenes Grundstück für eigengewerbliche Zwecke nutzt. An einer bisherigen, davon abweichenden Rechtsauffassung wird nicht mehr festgehalten.
Anders zu beurteilen sind allerdings die Steuerfälle, in denen eine mittelbare Beteiligung über eine Personengesellschaft besteht. Hier ist der Beteiligte Gesellschafter i. S. d. § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG. Liegt eine solche Beteiligung vor, ist die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ausgeschlossen (, BStBl 1999 II S. 168, DStRE 1999 S. 226).