OFD München - S 2171 b

§ 6 EStG Wertaufholung nach § 6 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 EStG und Rücklage nach § 52 Abs. 16 EStG bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken

Nach dem (BStBl 2000 I S. 372) ist das Tatbestandsmerkmal der dauerhaften Wertminderung in § 6 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 EStG so zu verstehen, dass ein Wertansatz unterhalb der Bewertungsobergrenze nicht gerechtfertigt ist, wenn lediglich eine auf allgemeine Preisschwankungen gestützte Wertminderung vorliegt (Randnr. 15). bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken ist in der Zeit zwischen 1984 und 1994 ein erheblicher Preisrückgang eingetreten. Darauf sind zahlreiche Teilwertabschreibungen für den landwirtschaftlichen Grund und Boden vorgenommen worden.

Soweit dieser nachhaltige Preisrückgang noch nicht wieder aufgeholt ist, sind die deshalb vorgenommenen Teilwertabschreibungen nach dem Ergebnis der Erörterungen der obersten FinBeh des Bundes und der Länder aufgrund einer dauerhaften Wertminderung vorgenommen worden und von der FinVerw anzuerkennen. Hat sich der Wert des landwirtschaftlichen Grundstücks, für das eine Teilwertabschreibung vorgenommen worden ist, inzwischen wieder erhöht, so ist diese Werterhöhung vom Wj 1998/99 an bis zum Erreichen der Bewertungsobergrenze stl. zu erfassen (vgl. Randnummer 34 des o. g. .

Inhaltlich gleichlautend
OFD München v. - S 2171 b
OFD Nürnberg v. - S 2171 b

Fundstelle(n):
GAAAA-84875