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BdF - IV B 9 -S 2163 - 3/97 BStBl 1997 I S. 369

Bewertung mehrjähriger Baumschulkulturen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh der Länder gilt folgendes:

Bewertung mehrjähriger Baumschulkulturen

1 Mehrjährige Baumschulkulturen sind Pflanzungen von Gehölzen, die nach einer Gesamtkulturzeit der Pflanzen von mehr als einem Jahr einen einmaligen Ertrag liefern, der zum Verkauf bestimmt ist. Sie gehören zum Umlaufvermögen und sind grundsätzlich nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs-, Herstellungskosten oder mit dem Teilwert zu bewerten. Wegen der Begriffe der Anschaffungs- und Herstellungskosten wird auf § 255 Abs. 1 und 2 HGB und wegen der Einzelbewertung auf Tz. 3.2.1 des (BStBl I S. 878) hingewiesen.

1. Vereinfachungsregelung

Die Bewertung kann wie folgt vereinfacht werden:

1.1 Ha-Richtsätze

2 Für die Bewertung von Baumschulkulturen gelten je ha Baumschulfläche folgende Richtsätze:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rhododendron und Azaleen
36 100 DM
sonstige Ziergehölze aller Art
26 300 DM
Forstpflanzen, die üblicherweise als Massenartikel
gezogen werden
10 900 DM
Heckenpflanzen, die üblicherweise als Massenartikel
gezogen werden, nicht jedoch Solitärsträucher und Heckenpflanzen,
die im extra weiten Stand kultiviert werden
11 800 DM
Obstgeh...

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BMF v. 21.03.1997 - IV B 9 -S 2163 - 3/97

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