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Bewertung mehrjähriger Baumschulkulturen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh der Länder gilt folgendes:
Bewertung mehrjähriger Baumschulkulturen
1 Mehrjährige Baumschulkulturen sind Pflanzungen von Gehölzen, die nach einer Gesamtkulturzeit der Pflanzen von mehr als einem Jahr einen einmaligen Ertrag liefern, der zum Verkauf bestimmt ist. Sie gehören zum Umlaufvermögen und sind grundsätzlich nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs-, Herstellungskosten oder mit dem Teilwert zu bewerten. Wegen der Begriffe der Anschaffungs- und Herstellungskosten wird auf § 255 Abs. 1 und 2 HGB und wegen der Einzelbewertung auf Tz. 3.2.1 des (BStBl I S. 878) hingewiesen.
1. Vereinfachungsregelung
Die Bewertung kann wie folgt vereinfacht werden:
1.1 Ha-Richtsätze
2 Für die Bewertung von Baumschulkulturen gelten je ha Baumschulfläche folgende Richtsätze:
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Rhododendron und Azaleen | 36 100 DM |
sonstige Ziergehölze aller
Art | 26 300 DM |
Forstpflanzen, die üblicherweise
als Massenartikel gezogen werden | 10 900 DM |
Heckenpflanzen, die
üblicherweise als Massenartikel gezogen werden, nicht jedoch Solitärsträucher und Heckenpflanzen, die im extra weiten Stand kultiviert werden | 11 800 DM |
Obstgeh... |