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OFD Frankfurt/M. - S 2170 A

§ 6 EStG Wertpapierpensionsgeschäfte

Nach dem Beschl. des Großen Senats des (BStBl 1983 II S. 272) erwirbt der Pensionsnehmer bei einem echten Wertpapierpensionsgeschäft für dessen Dauer das uneingeschränkte bürgerlich-rechtliche Eigentum an den in Pension genommenen Wertpapieren. Er bezieht deshalb für die Dauer seiner Berechnung (Pensionsdauer) die Zinsen aus den Wertpapieren nach § 793 BGB aus eigenem Recht (originär), so daß sie ihm auch steuerrechtlich zuzurechnen sind, wenn nicht im Einzelfall ein Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten vorliegt.

Im Einvernehmen mit dem BdF und den obersten FinBeh der anderen Länder wird zu der Frage, ob bei der Verlagerung von Einkünften zwischen nahen Angehörigen die Grundsätze der Entscheidung des Großen Senats des (a. a. O.) anzuwenden sind, folgende Auffassung vertreten:

Nach dem (BStBl 1977 II S. 115) ist einkommensteuerrechtlich die Einräumung von Nießbrauchsrechten an Wertpapieren als Vorausabtretung der künftigen Erträgnisansprüche zu werten mit der Folge, daß die Wertpapiererträge weiterhin dem Nießbrauchbesteller zuzurechnen sind (vgl. Abschn. III des Erl. v. S 2113 A / S 2252 A).

Das gleiche gilt, wenn ein Wertpapierpensionsgeschäft zwischen nahen Angehö...

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OFD Frankfurt/M. v. 15.03.1995 - S 2170 A

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