Revision in Jugendstrafsachen: Bildung der Einheitsjugendstrafe durch das Revisionsgericht
Gesetze: § 31 Abs 2 S 1 JGG, § 354 Abs 1 StPO
Instanzenzug: Az: 2 Ss 59/17
Gründe
1Das Landgericht hat hinsichtlich des Angeklagten Ko. die Frage der Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Lübeck vom gemäß §§ 31, 32 JGG nicht erörtert. Um jede Beschwer des Angeklagten Ko. zu vermeiden, holt der Senat diese Einbeziehung nach (vgl. ).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:110118B5STR445.17.0
Fundstelle(n):
ZAAAI-35072