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StuB 6/2022 S. 231

Bekanntmachung des DRÄS 12 im Bundesanzeiger

Die Bekanntmachung des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 12 (DRÄS 12) durch das Bundesministerium der Justiz gem. § 342 Abs. 2 HGB wurde am im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht. Damit wird mit der ordnungsgemäßen Anwendung des DRÄS 12 die Vermutung verbunden, dass die die Konzernrechnungslegung betreffenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet wurden.

Der Deutsche Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 12 umfasst im Wesentlichen Anpassungen des DRS 20 Konzernlagebericht an die durch das FüPoG II geänderte Gesetzeslage und einen Hinweis auf die Berichtspflichten gem. Art 8 der EU-Taxonomie-Verordnung.

Hinweis: Der DRÄS 12 ist im Bundesanzeiger unter https://go.nwb.de/ph8i6 abrufbar. Wir werden noch gesondert auf die Änderungen des DRÄS 12 zurückkommen.

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