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OFD Hannover - S 2282
§ 32 EStG Voller Kinderfreibetrag für einen Elternteil
Nach R 181 Abs. 1 Nr. 2 EStG kann einer Stpfl. ohne weitere Nachweise der volle Kinderfreibetrag gewährt werden, wenn der Vater des Kindes amtlich nicht feststellbar ist.
Diese Regelung ist auch in den Fällen anzuwenden, in denen eine Mutter den Behörden den Namen des Vaters nicht bekannt gibt.