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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Steuerliche Behandlung der vom Arbeitgeber ersetzten Kosten bei ISDN-Anschlüssenvon
Ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ganz oder teilweise die Ausgaben für Telefongespräche in dessen Wohnung, so sind die Ersatzleistungen nach § 3 Nr. 50 EStG steuerfrei, soweit der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Ausgaben für betrieblich veranlaßte Gespräche in Rechnung gestellt hat. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer die Ausgaben für den Telefonanschluß, die Telefoneinrichtung und für laufende Telefongebühren (Grund- und Gesprächsgebühren) in vollem Umfang steuerfrei ersetzen, wenn der Telefonanschluß als Zweitanschluß in der Wohnung des Arbeitnehmers eingerichtet worden ist und so gut wie ausschließlich für beruflich veranlaßte Gespräche genutzt wird. Dabei wird eine so gut wie ausschließlich berufliche Benutzung des Telefonanschlusses nur dann angenommen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die private Benutzung des Telefons - am besten schriftlich - untersagt und ernstlich auf die Beachtung des Verbots gedrungen hat.
I. ISDN-Anschluß
In der Vergangenheit wurden vielfach die monatlichen Gebühren für einen dienstlichen ...