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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Vorbehalte gegen die Satzungsregelungen zur zulässigen Werbung durch Steuerberater
Die 5. Satzungsversammlung zur Neuregelung des Berufsrechts der Steuerberater hat in ihrer Sitzung am 8./ ihre vorläufigen Beratungen zur zulässigen und berufswidrigen Werbung abgeschlossen. Abgelehnt wurde von den Delegierten, die bisher gefaßten Beschlüsse zu diesem Themenkomplex dem BMF gem. § 86 Abs. 3 StBerG zur Genehmigung vorzulegen, um ein Teilinkrafttreten zu erreichen.
Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich zu § 57a StBerG ergangenen Entscheidungen von Oberlandesgerichten und Landgerichten (vgl. [NWB F. 30 S. 941 mit Anm. Kleine-Cosack]; OLG Dresden v. , DStR S. 1567 ff. mit Anm. Mittelsteiner; DStR 1996 S. 39 mit Anm. Hundt) stellt sich die Frage, inwiefern die Beschlüsse der Satzungsversammlung durch das BMF überhaupt genehmigungsfähig sind oder von der Aufsichtsbehörde aufgehoben und zur neuen Beschlußfassung an die Satzungsversammlung zurückgegeben werden müssen. Insofern ist darauf zu verweisen, daß das Bundeswirtschaftsministerium (BWM) bereits beim ebenfalls neu zu regulierend...