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Senat für Finanzen Bremen, - S 2230

§ 24 EStG Entschädigungen für die Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichem Grundbesitz für den Bau und Betrieb von Hochspannungsleitungen

Nach dem (BStBl II S. 640) sind Entschädigungszahlungen für die Überspannung eines Grundstücks im Privatvermögen keine Entschädigung für entgangene Einnahmen i. S. des § 24 Nr. 1a EStG, weil es insoweit an einem schädigenden Ereignis fehlt.

Dagegen handelt es sich nach einem Beschl. der obersten FinBeh des Bundes und der Länder bei Entschädigungszahlungen, mit denen der infolge der Überspannung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes entstandene Ertragsausfall und die Wertminderung des Grund und Bodens ausgeglichen werden, um Entschädigungen i. S. dieser Vorschrift. Diese Entscheidung ist bei entsprechender Anwendung des a. a. O. auf Entschädigungen, die für Grundstücke des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens gezahlt werden, überholt.

Die obersten FinBeh des Bundes und der Länder vertreten die Auffassung, daß entsprechend der Regelung im (BStBl I S. 183) (vgl. gleichlautenden Erl. des Senats für Finanzen Bremen v. S 2133, EStGK Bremen § 5 EStG 5.1) die Grundsätze des genannten BFH-Urt. erst angewendet werden müssen, wenn der Vertrag über die Entschädigungszahlungen nach dem abgeschlossen worden ist. Bei vor dem abgeschlossenen Vert...

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Senator für Finanzen Bremen v. 18.01.1996 - S 2230

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