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Rechtsprechung zum Arbeitsrecht
1. Halbjahr 2003
I. Individualarbeitsrecht
1. Allgemeines Arbeitsvertragsrecht
a) Einstellung – Frage nach Schwangerschaft – Beschäftigungsverbot
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Nach § 123 BGB kann der Arbeitgeber (ArbG) seine Willenserklärung zum Abschluss des Arbeitsvertrags anfechten, wenn er durch arglistige Täuschung des Arbeitnehmers (AN) zum Vertragsabschluss veranlasst worden ist. Bei Fragen des ArbG im Rahmen eines Einstellungsgesprächs gilt dies jedoch nur, wenn die gestellte Frage zulässig war. Das BAG sieht entgegen seiner bisherigen Rspr. nun in Übereinstimmung mit dem AP Nr. 3 zu Art. 2 EWG-Richtlinie Nr. 76/207) in der Frage nach der Schwangerschaft selbst dann eine unzulässige Diskriminierung i. S. des § 611a BGB, wenn eine unbefristet einzustellende AN die vereinbarte Tätigkeit während der Schwangerschaft wegen eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots zunächst nicht ausüben kann (, AuR 2003 S. 118).
b) Arbeitszeit – Bereitschaftsdienst
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Im Rahmen der Überprüfung der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung hatte das BAG zu entscheiden, ob Bereits...