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§ 21 EStG Ertragsteuerliche Behandlung von zum Privatvermögen gehörenden Nutzungsrechte, die durch Baumaßnahmen des Nutzungsberechtigten entstanden sind
Zur Frage der ertragsteuerrechtlichen Behandlung von zum Privatvermögen gehörenden Nutzungsrechten, die durch Baumaßnahmen des Nutzungsberechtigten entstanden sind, nimmt die OFD wie folgt Stellung:
Entsprechend der im Erl. v. S 2196 A (ESt-Kartei § 4 Fach Karte 4) getroffenen Regelung zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von zum Anlagevermögen gehörenden Nutzungsrechten, die durch Baumaßnahmen des Nutzungsberechtigten entstanden sind, richtet sich die ertragsteuerliche Behandlung derartiger Nutzungsrechte im Privatvermögen nach den für Gebäude geltenden Vorschriften. Aufwendungen für die Baumaßnahmen, durch die das Nutzungsrecht entstanden ist, sind dem Nutzungsberechtigten zuzurechnen. Dieser kann die AfA auf das Nutzungsrecht nach den für Gebäude geltenden Grundsätzen abziehen, sofern im übrigen die Voraussetzungen für den Abzug von Werbungskosten erfüllt sind. Dies gilt auch für die Anwendung des § 7b EStG. Ist jedoch eine gegenüber dem Abschreibungszeitraum des Gebäudes kürzere Dauer des Nutzungsrechts vereinbart, ohne daß bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses eine angemessene Entschädigung für die von dem Nutzungsberechtigten getätigten Aufwendungen vorgesehen wird, so sind entsp...BStBl II S. 755