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OFD Düsseldorf - S 2246 A

Feststellung der Künstlereigenschaft für steuerliche Zwecke

Nachdem der Fachbereich Freie Kunst bei der Fachhochschule Köln im April 1993 geschlossen worden ist, konnte der bis dahin dort eingerichtete Gutachterausschuß nicht mehr tätig werden.

Der Gutachterausschuß ist inzwischen neu gegründet und organisatorisch bei dem Referat St 11 der OFD Köln angesiedelt worden. Er wird für den Bereich des ganzen Landes NRW tätig werden.

Der Verfahrensablauf bei der Beantragung eines Gutachtens und der Gutachtenerstellung ist künftig wie folgt geregelt:

1. Anträge auf Begutachtung müssen die Stpfl. in dreifacher Ausfertigung mittels des Vordrucks Nr. 724/441 bei dem für sie zuständigen FA stellen. Einschlägige Unterlagen sind dem Antrag noch nicht beizufügen.

2. Das FA prüft anhand der Steuerakten oder sonstigen Angaben, für welche Zwecke das Gutachten benötigt wird:

  • Wird es offensichtlich nur für außersteuerliche Zwecke benötigt (z. B. zur Vorlage bei der Künstlersozialkasse, der Handwerkskammer usw.), bittet die OFD, den Antrag auf Begutachtung formlos in eigener Zuständigkeit abzulehnen.

  • Wird es dagegen für steuerliche Zwecke benötigt (insbesondere voraussichtliches Überschreiten der für die GewSt und Buchführungspflicht maßgebenden Gewinngrenze von 48.0...

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OFD Düsseldorf v. 20.07.1995 - S 2246 A

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