Gesetzgebung | Bundesregierung beschließt Steuerentlastungsgesetz 2022
Die Bundesregierung hat am das "Steuerentlastungsgesetzes 2022" beschlossen. Gegenüber dem Referentenentwurf (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 3.3.2022) haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben.
Folgende Maßnahmen sind rückwirkend ab dem geplant:
Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll um 200 Euro auf 1.200 Euro steigen.
Der Grundfreibetrag soll um 363 Euro auf 10.347 Euro steigen.
Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) soll befristet bis 2026 von 35 auf 38 Cent erhöht werden. Dieser Schritt erfolgt nun zwei Jahre eher als urspünglich geplant. Über die Mobilitätsprämie wird die Entlastung auch auf Geringverdiener übertragen.
Über den weiteren Gang des Gesetzgebungsverfahrens halten wir Sie mit unserem ReformRadar auf dem Laufenden.
Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 16.3.2022 (il)
Fundstelle(n):
NWB VAAAI-27238