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Nichtanerkennung von Grundstücksschenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt und weiteren Eigentumsbeschränkungen nach dem ErbStG?
I. Restriktive Auffassung der Mehrheit der Erbschaftsteuerreferenten der Länder
Aus dem Schreiben des Bayerischen FinMin v. - 34 - S 3106 - 88/5 - 56075 (s. auch Hessisches FinMin, Erl. v. - S 3800 A - 26 - II B 4; a. A. noch StEK ErbStG § 9 Nr. 11) ergibt sich zur Überraschung und Verwunderung der Beraterschaft, daß die Mehrheit der ErbSt-Referenten auf ihre Weise auf den (BStBl II S. 671; s. auch NWB F. 10 S. 693) zur ErbSt reagiert hat, nach welchem ”das bisherige ErbSt-Recht im laufenden Kalenderjahr weiter anzuwenden ist”. Im Fall der Grundstücksschenkung unter Nießbrauchsvorbehalt und zusätzlichen Verfügungs- oder Belastungsbeschränkungen bzw. unter Übernahme der Eigentümerlasten durch den Nießbraucher (z. B. Modernisierungsaufwendungen) oder unter Vereinbarung eines Rücktrittsrechts für den Fall des Vorversterbens des Beschenkten oder seiner Scheidung, sogar auch für den Fall seines Vermögensverfalls, soll die Schenkung verneint werden können. Die SchenkSt entsteht sodann erst bei Ende des Nießbrauchsrechts, also generell nach dem , so daß möglicherweise erhöhte Schenk...