Wirtschaftsrecht für Betriebswirte
9. Aufl. 2022
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6. Übersicht über die wichtigsten Anspruchsgrundlagen im BGB
Hier sind nicht alle, sondern nur die wichtigsten Anspruchsgrundlagen aufgeführt. In Klausurfällen besonders häufig zu prüfende Anspruchsgrundlagen sind durch Fettdruck markiert. Achtung: Einige wenige der genannten Paragraphen werden erst im Zusammenhang mit dem Handelsrecht erklärt! §§ beziehen sich auf das BGB.
6.1 Vertragliche Erfüllungsansprüche („Primäransprüche“, zuerst prüfen!)
Vertragsstrafenvereinbarung (s. Kapitel 7.7.2.4):
§ 339 (Zahlung der Vertragsstrafe)
Kaufvertrag:
§ 433 Abs. 1 (Übergabe und Übereignung der Kaufsache)
§ 433 Abs. 2 (Zahlung des Kaufpreises und Abnahme der Kaufsache)
Darlehensvertrag:
§ 488 Abs. 1 Satz 1 (Auszahlung des vereinbarten Darlehensbetrags)
§ 488 Abs. 1 Satz 2 (Rückzahlung des Darlehens und Zahlung der vereinbarten Zinsen)
Mietvertrag:
§ 535 Abs. 1 (Gewährung des Gebrauchs der Mietsache)
§ 535 Abs. 2 (Zahlung der Miete)
Dienstvertrag:
§ 611 Abs. 1 (Leistung der vereinbarten Dienste)
§§ 611 Abs. 1, 612 (Zahlung der vereinbarten/üblichen Vergütung beim Dienstvertrag)
Werkvertrag:
§ 631 Abs. 1 (Herstellung des vereinbarten Werkes)
§§ 631 Abs. 1, 632 (Zahlung der vereinbarten/üblichen Vergütung beim Werkvertra...