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BMF - IV B 3 - EZ 1010 - 11/98 BStBl 1998 I 190

Zweifelsfragen zum Eigenheimzulagengesetz und zum Vorkostenabzug bei einer nach dem Eigenheimzulagengesetz begünstigten Wohnung (§ 10i EStG)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder nimmt der BdF zur Anwendung des Eigenheimzulagengesetzes wie folgt Stellung:

A. Eigenheimzulage

I. Anspruchberechtigter (§ 1 EigZulG)

1 Anspruchsberechtigt sind unbeschränkt EStpfl. i. S. des § 1 Abs. 1 und Abs. 2 EStG oder Personen, die nach § 1 Abs. 3 EStG auf Antrag als unbeschränkt stpfl. zu behandeln sind. Nicht Voraussetzung ist, daß der Anspruchsberechtigte tatsächlich zur ESt veranlagt wird und eine Einkommensteuer festzusetzen ist.

II. Begünstigtes Objekt (§ 2 EigZulG)

2 Begünstigt ist die Herstellung oder Anschaffung einer im Inland belegenen Wohnung im eigenen Haus oder einer im Inland belegenen eigenen Eigentumswohnung (§ 2 Abs. 1 EigZulG) sowie Ausbauten und Erweiterungen an einer solchen Wohnung (§ 2 Abs. 2 EigZulG).

1. Wohnung im eigenen Haus
1.1 Begriff der Wohnung

3 Für den Begriff der Wohnung gelten die bewertungsrechtlichen Abgrenzungsmerkmale, die nach der Rechtsprechung des BFH, insbesondere zur Abgeschlossenheit und zum eigenen Zugang, maßgebend sind (vgl. gleichlautende Erlasse der obersten FinBeh der Länder v. - BStBl 1997 I S. 592; zur Mindestgröße vgl. BStBl 1997 II S. 611). Auf die Art des Gebäudes, in dem sich die Wohnung befindet, komm...

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BMF v. 10.02.1998 - IV B 3 - EZ 1010 - 11/98

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