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NWB Nr. 13 vom Seite 809 Fach 6a Seite 29

BFH-Rechtsprechung zur Lohnsteuer im 4. Vierteljahr 1984

von Oberamtsrat Günter Fella, Würzburg

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

Arbeitslohn § 3b EStG

1. Feiertagszuschläge für Heiligabend und Silvester

, BStBl II S. 809, betr. § 34a EStG 1971.

Nach den für die Streitjahre 1969-1974 zutreffenden Manteltarifverträgen hatte die Klägerin, eine AG, ihren AN für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen, die auf einen Sonntag bzw. auf einen Werktag fielen, sowie für Arbeit am 24. 12. ab 16 Uhr und am 31. 12. ab 21 bzw. 22 Uhr einen Zuschlag von 100 bzw. 150 % zu zahlen. Die für den jeweiligen Heiligen Abend und für die Silvestertage der genannten Jahre nach der tarifvertraglichen Regelung von der Stpfl. lohnsteuerfrei gezahlten Zuschläge sah das FA anläßlich einer in 1975 durchgeführten LSt-Außenprüfung als stpfl. Arbeitslohn an und nahm durch LSt-Haftungsbescheid v. die Klägerin für die entsprechenden Steuerbeträge in Anspruch. Während der Einspruch erfolglos blieb, behandelte das FG die nach den Tarifverträgen geleisteten Beträge als steuerfreie Zuschläge für Feiertagsarbeit.

Der BFH bestätigte die Sachbehandlung durch das FG und setzte Zuschläge, die für tatsächlich am 24. 12. ab 16 Uhr und am 31. 12. ab 21 Uhr geleistete Arbeit neben dem Grundlohn...

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