Bundesministerium der Finanzen - IV B 2 - S 7427 a - 2/03 BStBl 2003 I 300

Amtlich vorgeschriebener Vordruck und Anleitung zur Zusammenfassenden Meldung 2003

Anliegend übersendet das BMF zu Ihrer Information Abdrucke des amtlich vorgeschriebenen Vordrucks für die Zusammenfassenden Meldungen gemäß § 18 a UStG (USt 1 ZM 03) einschließlich des zu verwendenden Einlegebogens (/ USt 2 ZM 03) sowie der Anleitung zur Zusammenfassenden Meldung in der ab geltenden Fassung.

Den amtlich vorgeschriebenen Vordruck (USt 1 ZM 03) verschickt das Bundesamt für Finanzen - Außenstelle Saarlouis - an alle Unternehmen, denen bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt wurde und die für Meldezeiträume des vorangegangenen Kalenderjahres eine Zusammenfassende Meldung abgegeben haben.

Bei der Neuvergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhält der Unternehmer die Vordrucke mit der Anleitung unaufgefordert zugesandt. Zusätzliche Einlegebögen (USt 2 ZM 03) sind beim


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Bundesamt für Finanzen
- Außenstelle Saarlouis -
Ahornweg 1 - 3
66740 Saarlouis

anzufordern.

Den Oberfinanzdirektionen werden vom Bundesamt für Finanzen - Außenstelle Saarlouis - Vordrucke und Anleitung zur Auslage in den Finanzämtern übersandt.

Für bereits zugelassene, vom amtlichen Vordruck abweichende Vordrucke ist ein erneuter Zulassungsantrag nicht erforderlich.

Bundesministerium der Finanzen v. - IV B 2 - S 7427 a - 2/03


Fundstelle(n):
BStBl 2003 I Seite 300
JAAAA-82129