Amtlich vorgeschriebener Vordruck und Anleitung zur Zusammenfassenden Meldung 2003
Anliegend übersendet das BMF zu Ihrer Information Abdrucke des amtlich vorgeschriebenen Vordrucks für die Zusammenfassenden Meldungen gemäß § 18 a UStG (USt 1 ZM 03) einschließlich des zu verwendenden Einlegebogens (/ USt 2 ZM 03) sowie der Anleitung zur Zusammenfassenden Meldung in der ab geltenden Fassung.
Den amtlich vorgeschriebenen Vordruck (USt 1 ZM 03) verschickt das Bundesamt für Finanzen - Außenstelle Saarlouis - an alle Unternehmen, denen bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt wurde und die für Meldezeiträume des vorangegangenen Kalenderjahres eine Zusammenfassende Meldung abgegeben haben.
Bei der Neuvergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhält der Unternehmer die Vordrucke mit der Anleitung unaufgefordert zugesandt. Zusätzliche Einlegebögen (USt 2 ZM 03) sind beim
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Bundesamt für Finanzen |
- Außenstelle Saarlouis - |
Ahornweg 1 - 3 |
66740 Saarlouis |
anzufordern.
Den Oberfinanzdirektionen werden vom Bundesamt für Finanzen - Außenstelle Saarlouis - Vordrucke und Anleitung zur Auslage in den Finanzämtern übersandt.
Für bereits zugelassene, vom amtlichen Vordruck abweichende Vordrucke ist ein erneuter Zulassungsantrag nicht erforderlich.
Bundesministerium der
Finanzen v. - IV B 2 -
S 7427 a - 2/03
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2003 I Seite 300
JAAAA-82129