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NWB Nr. 8 vom Seite 530

Angemessenheit der Gewinnverteilung bei geschenkter mitunternehmerschaftlicher Unterbeteiligung an einem Kommanditanteil ()

von Rechtsanwalt Steuerberater Dipl.-Finanzwirt (FH) Volker Schmidt und Rechtsanwalt Dipl.-Betriebswirt (BA) Andreas Kieker, Stuttgart

Der BFH hatte in seinem Urt. v. - VIII R 77/98 (NWB EN-Nr. 1588/2001) zum wiederholten Male die Angemessenheit der Gewinnverteilung bei einer schenkweise übertragenen (Unter-)Beteiligung der Kinder an einem Mitunternehmeranteil zu beurteilen.

1. Sachverhalt

Im Streitfall war der Vater als Kommanditist zu 50 v. H. am Festkapital der zwischen fremden Dritten bestehenden KG, der Klin., beteiligt. Er war ferner zu ebenfalls 50 v. H. an einer Grundstücksverwaltungs-GbR beteiligt, die ihren Grundbesitz der Klin. zur Nutzung überlassen hat. In der Geschäftsführung der KG ist der Vater nicht tätig. Mittels Schenkungs- und Unterbeteiligungsverträgen räumte der Vater seinen drei Kindern schenkweise jeweils eine Unterbeteiligung von 10 v. H. an seiner Beteiligung an der KG und der GbR ein. Die Unterbeteiligung bezog sich sowohl auf die Kommanditeinlage als auch auf den Anteil an den offenen Rücklagen der KG. Die Kinder sollten nach Maßgabe der Schenkungs- und Unterbeteiligungsverträge im Innenverhältnis so gestellt werden, als ob sie mit dem angegebenen Bruchteil der Unterbeteiligung als Kommanditisten der KG und Gesellschafter der GbR unmi...

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Seiten: 3
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Angemessenheit der Gewinnverteilung bei geschenkter mitunternehmerschaftlicher Unterbeteiligung an einem Kommanditanteil (BFH-Urt. v. 9. 10. 2001 - VIII R 77/98)

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