Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Änderungen der Abgabenordnung im Steuerbereinigungsgesetz 1999
Der Entwurf des Steuerbereinigungsgesetzes 1999 (StBereinG 1999) sieht für die Abgabenordnung neben einigen klarstellenden redaktionellen Korrekturen insbesondere folgende Änderung vor, die es künftig bei der Anfechtung von Steuerbescheiden zu beachten gilt:
1. § 171 Abs. 3 AO in der bisherigen Fassung
Nach der bisherigen Fassung des § 171 Abs. 3 AO wird der Ablauf der Festsetzungsfrist durch die Anfechtung des Steuerbescheids bis zur Entscheidung der Finanzbehörde nur entsprechend dem Umfang des Rechtsbehelfsantrags gehemmt. Die Festsetzungsfrist läuft ”insoweit” nicht ab. Es kommt also auf das Petitum des Anfechtenden an. Bei bezifferten Anträgen kommt es insoweit zu einer Teilverjährung. Ist das Petitum dagegen zahlenmäßig nicht begrenzt, muß es durch Auslegung ermittelt werden. Bei der uneingeschränkten Anfechtung eines erstmaligen Steuerbescheids ist nach der Rechtsprechung des BFH davon auszugehen, daß der Antrag des Steuerpflichtigen im Regelfall auf eine Minderung des Steueranspruchs gerichtet ist, so daß nachträgliche Erhöhungen der festgesetzten Steuer nicht von der Ablaufhemmung des § 171 Abs. 3 AO erfaßt werden. Dies führt dazu, daß eine ”Verböserung” im Rahmen d...