§ 6a EStG Bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Pensionszusagen an Mitunternehmer und deren Hinterbliebene
Die bundesweite Erörterung der bilanzsteuerrechtlichen Behandlung von Pensionszusagen an Mitunternehmer und deren Hinterbliebene aufgrund der , BFH/NV 1998 S. 781, VIII R 42/96, BFH/NV 1998 S. 783 und VIII R 62/95, BFH/NV 1998 S. 779) ist noch nicht abgeschlossen. Mit Urteil vom - VIII R 42/96 - (BFH/NV 1998 S. 783) hat der BFH entgegen der Auffassung im Erlass vom Az.: S 2241 - 44/83 entschieden, dass eine bis einschließlich in den Steuerbilanzen einer Personengesellschaft gebildete Rückstellung wegen Versorgungsleistungen an eine Gesellschafter-Witwe in der Bilanz zum nicht gewinnerhöhend aufzulösen ist und auch eine Aktivierung des Versorgungsanspruchs in einer Sonderbilanz der Witwe zum nicht gefordert werden kann.
Soweit in Ihrem Geschäftsbereich Rechtsbehelfsverfahren anhängig sind, die dem Sachverhalt des Urteils vom - VIII R 42/96 - (BFH/NV 1998 S. 783) entsprechen, bestehen keine Bedenken, diese Verfahren im Sinne der noch nicht amtlich veröffentlichten BFH-Rechtsprechung abzuschließen. Der Bezugserlass ist insoweit nicht mehr anzuwenden.
Finanzministerium Baden-Württemberg
v. - 3 -
S 2176 /
34
Fundstelle(n):
OAAAA-81686