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Abnutzbarkeit eines immateriellen Einzelwirtschaftsguts
Der Begriff des firmen- oder geschäftswertähnlichen WG hat mit der Streichung des Wortes ”Geschäfts- oder Firmenwert” im Klammerzusatz des § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG aufgrund des BiRiLiG zum und der Einführung einer Abschreibedauer von 15 Jahren für den Geschäfts- oder Firmenwert in § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG 1986 seine ursprüngliche einkommensteuerrechtliche Bedeutung verloren. Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen firmen- oder geschäftswertähnliche WG abnutzbar und damit abschreibbar sind, hat erstmals der IV. Senat des Stellung genommen.
1. Zum Sachverhalt
Im Streitfall verfügte die Klin., ein Zeitungsgroßhandel in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, nach Abschluß von sog. Gebietsbereinigungsvereinbarungen mit Mitbewerbern in einem räumlich bestimmten Bereich über ein Alleinvertriebsrecht für Zeitungen und Zeitschriften, das von den Verlagen zumindest faktisch garantiert wurde. Bei der Bilanzerstellung für die Streitjahre 1987 bis 1990 nahm die Klin. unter Hinweis auf § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG Abschreibungen auf die Belieferungsmöglichkeiten vor; das bis dahin geltende Abschreibungsverbot sei mit der ab dem VZ 1987 geltenden Neufassung des § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG entfallen. Demgegenüber versagte ...