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Verfassungswidrigkeit des Einkommensteuertarifs durch Verletzung des sog. „Halbteilungsgrundsatzes”?
Zugleich Besprechung des -
Auch drei Jahre nach der Entscheidung des zur Verfassungsmäßigkeit der Vermögensteuer beschäftigt der in dieser Entscheidung vom BVerfG aufgestellte „Halbteilungsgrundsatz„ weiterhin Medien und Literatur. „Die Vermögensteuer darf zu den übrigen Steuern auf den Ertrag nur hinzutreten, soweit die steuerliche Gesamtbelastung des Sollertrags bei typisierender Betrachtung von Einnahmen, abziehbaren Aufwendungen und sonstigen Entlastungen in der Nähe einer hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand verbleibt„, lautet der dritte Leitsatz der Entscheidung des BVerfG, da nach Art. 14 Abs. 2 GG der Eigentumsgebrauch zugleich dem privaten Nutzen und dem Wohl der Allgemeinheit dient.
In einer Vielzahl von Einsprüchen haben seither Spitzensteuerzahler in ihrer Einspruchsbegründung auf diese Entscheidung verwiesen und geltend gemacht, eine über 50 %ige Steuerbelastung verstoße gegen das ausgesprochene Übermaßverbot. Im Urteil v. relativiert das FG Düsseldorf die Frage, ob das BVerfG mit seiner Entscheidung eine für sämtliche Ertragsteuern maßgebliche Höchstgrenze in Höh...