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Besteuerung von grenzüberschreitenden Erbschaften
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 207Aufgrund veränderter Lebens- und Arbeitsweisen kommt es immer häufiger zu grenzüberschreitenden Erbschaften und Schenkungen. Dieser Beitrag gibt hierzu einen Überblick über den aktuellen Stand der deutschen Besteuerung von natürlichen Personen. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die im Privatvermögen gehaltenen Immobilien, Barvermögen und Aktien gelegt.
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I. Unbeschränkte vs. beschränkte persönliche Steuerpflicht
[i]Nur im ersten Fall unterfällt das gesamte Vermögen der BesteuerungFür die unbeschränkte Steuerpflicht ist es ausreichend, wenn einer der Beteiligten seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat: beim Erbfall entweder der Erblasser oder der Erwerber; bei der Schenkung der Schenker oder der Erwerber. Der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt sämtliches inländisches und ausländisches Vermögen, unabhängig von der Art und dem Belegenheitsort.
Ist keiner der Beteiligten ein Inländer, wird im Rahmen der beschränkten Steuerplicht nur das Inlandsvermögen i. S. des § 121 BewG von der deutschen Steuer erfasst. Hierzu zählen z. B. deutsche Immobilien oder eine mindestens 10 %-ige Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft. Nicht steuerpflichtig sind in diesem...