Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz - S 2353 A - St 31 7

Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab

Bezug: BStBl 2020 I S. 1256

Pandemiebedingt werden die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz zum nicht neu festgesetzt. Die zum veröffentlichten Beträge gelten somit für das Kalenderjahr 2022 unverändert fort.

Demzufolge sind die durch zur „Steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab “ - BStBl I S. 1256 veröffentlichten steuerlichen Pauschbeträge auch für das Kalenderjahr 2022 anzuwenden.

Ein entsprechender Hinweis zu den ab geltenden Pauschbeträgen für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland wurde auch auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz v. - S 2353 A - St 31 7

Fundstelle(n):
KAAAI-05729