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Einsatz der Ertragswertmethode zur Beteiligungsbewertung
Ermittlung des beizulegenden Werts zur Folgebewertung im Einzelabschluss nach HGB
Im Rahmen der Erstellung von Einzelabschlüssen nach HGB ist regelmäßig der Wert von Anteilen an anderen Unternehmen auf seine Werthaltigkeit hin zu prüfen. Bilanzkommentare enthalten nur wenige Ausführungen zur konkreten Ermittlung von Unternehmenswerten mittels der Ertragswertmethode zur Berechnung des beizulegenden Werts. Das IDW hat mit der Stellungnahme RS HFA 10 den grundlegenden Rahmen für die Prüfung eines möglichen Abwertungsbedarfs gesetzt. Der Beitrag zeigt die Besonderheiten bei der Ermittlung des beizulegenden Werts auf.
In der speziellen Bewertungssituation von Anteilen an anderen Unternehmen für die Zwecke der Folgebewertung im Rahmen eines handelsrechtlichen Einzelabschlusses sind zahlreiche Besonderheiten zu beachten.
Es sind ein objektivierter Unternehmenswert als Bewertungsuntergrenze und ein subjektiver Wert als Obergrenze zu ermitteln. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich aus der Perspektive des bilanzierenden Unternehmens als Anteilseigner.
Zur Lösung dieser Bewertungsaufgabe wird in der Praxis zumeist das Ertragswertverfahren gem. dem IDW Standard S 1 eingesetzt, das alle steuerlichen Effekt...