KStR R 8.6 (Zu
§ 8
KStG)
Zu § 8 KStG
R 8.6 Wert der verdeckten Gewinnausschüttungen, Beweislast, Rückgängigmachung
Löst eine vGA Umsatzsteuer oder nicht abziehbare Vorsteuer aus, ist diese bei der Gewinnermittlung nicht zusätzlich nach § 10 Nr. 2 KStG hinzuzurechnen.
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WAAAI-05683