Zu § 5 KStG
R 5.15 Andere Genossenschaften
In den Bereich der Landwirtschaft fallen z. B. unter der Voraussetzung, dass es sich um die Bearbeitung von Erzeugnissen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe der Mitglieder handelt:
Herstellung von Kartoffelflocken und Stärkemehl;
Herstellung von Branntwein;
Herstellung von Apfel- und Traubenmost;
Herstellung von Sirup aus Zuckerrüben;
Herstellung von Mehl aus Getreide, nicht dagegen Herstellung von Backwaren;
Herstellung von Brettern oder anderen Sägewerkserzeugnissen, nicht dagegen Herstellung von Möbeln.
Fundstelle(n):
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WAAAI-05683