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KStR R 30 (Zu § 30 KStG)

Zu § 30 KStG

R 30 Entstehung der Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer entsteht hinsichtlich der besonderen Körperschaftsteuer nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 KStG mit Ablauf des VZ, in dem die Mittelverwendung erfolgt ist, die die besondere Körperschaftsteuer auslöst.

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WAAAI-05683

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