Niedersächsisches Finanzministerium - S 2176 - 67 - 312

Bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Pensionszusagen an Mitunternehmer und deren Hinterbliebene

Erlasse vom - S 2241 - 47 - 311 und vom - Az. w.o. -

Die bundesweite Erörterung der bilanzsteuerrechtlichen Behandlung von Pensionszusagen an Mitunternehmer und deren Hinterbliebene aufgrund der , BFH/NV 1998 S. 781, VIII R 42/96, BFH/NV 1998 S. 783 und VIII R 62/95, BFH/NV 1998 S. 779) ist noch nicht abgeschlossen. Mit Urteil vom - VIII R 42/96 - (BFH/NV 1998 S. 783) hat der BFH entgegen der Auffassung in meinem Erlass vom - S 2241 - 47 - 311 - entschieden, dass eine bis einschließlich in den Steuerbilanzen einer Personengesellschaft gebildete Rückstellung wegen Versorgungsleistungen an eine Gesellschafter-Witwe in der Bilanz zum nicht Gewinn erhöhend aufzulösen ist und auch eine Aktivierung des Versorgungsanspruchs in einer Sonderbilanz der Witwe zum nicht gefordert werden kann.

Soweit in Ihrem Geschäftsbereich Rechtsbehelfsverfahren anhängig sind, die dem Sachverhalt im Urteil vom - VIII R 42/96 - (BFH/NV 1998 S. 783) entsprechen, bestehen keine Bedenken, diese Verfahren im Sinne der noch nicht amtlich veröffentlichten BFH-Rechtsprechung abzuschließen. Der Bezugserlass ist insoweit nicht mehr anzuwenden.

Das FinMin bittet, die Finanzämter hiervon zu unterrichten.

Niedersächsisches Finanzministerium v. - S 2176 - 67 - 312

Fundstelle(n):
KAAAA-81482