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Grundlagen - Stand: 14.03.2022

Corona-Überbrückungshilfen für verbundene Unternehmen

StBin Caterina Adel, Dr. Kristin Kerschbaum und StB Christian Schöler

Mit den Überbrückungshilfen unterstützt die Bundesregierung Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Diese Arbeitshilfe soll prüfende Dritte bei der Beantragung der Corona-Überbrückungshilfen und der damit zusammenhängenden Schlussabrechnung im Fall von verbundenen Unternehmen unterstützen. Diese Arbeitshilfe bezieht sich auf die Überbrückungshilfe III, III Plus und IV; bei Unterschieden erfolgt ein entsprechender Hinweis. Auf etwaige branchenspezifische Förderbedingungen wird aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet.

Sonstige Corona-Maßnahmen des Bundes und der Länder sind nicht Gegenstand der Ausführungen. An dieser Stelle sei allerdings insbesondere auf die sog. Härtefallhilfen hingewiesen, die durch die Länder geregelt werden. Die Härtefallhilfen sollen Unternehmen unterstützen, bei denen die bestehenden Corona-Hilfen des Bundes (u.a. Überbrückungshilfe), der Länder und der Kommunen nicht greifen. Das jeweilige Bundesland prüft den Einzelfall und entscheidet nach eigenem Ermessen, wer eine Härtefallhilfe erhält. Die grundsätzlichen Ausführungen dieser Arbeitshilfe u.a. zur Bestimmung von Umsatze...

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