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BFH | Schenkungsteuerlicher Erwerb bei Auflösung eines anglo-amerikanischen Trusts
(1) Der Erwerb bei Auflösung einer Vermögensmasse ausländischen Rechts ist in dem Moment ausgeführt, in dem das gebundene Vermögen zivilrechtlich wirksam auf den Anfallsberechtigten übergeht. (2) Zu welchem Zeitpunkt die einzelnen Vermögensgegenstände der Vermögensmasse auf den Erwerber übergehen, ist auf der Grundlage der dafür maßgebenden und nach den Regeln des Internationalen Privatrechts zu ermittelnden Rechtsordnung zu entscheiden. (3) Die Ermittlung ausländischen Rechts ist Aufgabe des Finanzgerichts als Tatsacheninstanz. In welchem Umfang es das ausländische Recht ermittelt, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen und ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig; der Vortrag der Beteiligten ist zu berücksichtigen.
Der [i]Ob erst die Auskehrung des Überschusses den Erwerbstatbestand erfüllt, bemisst sich am einschlägigen Recht Kläger, bis November 2008 in...