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Steuern mobil Nr. 3 vom 01.03.2022

Finanzverwaltung akzeptiert das Postleitzahlenmodell

Ob bei Gutscheinen und Geldkarten die Freigrenze von nunmehr 50 € anzuwenden ist, bestimmt sich seit 2022 u. a. nach den Voraussetzungen des ZAG. Diese sind – so aktuell das FinMin Mecklenburg-Vorpommern – auch erfüllt, wenn Einkaufs- und Dienstleistungsverbünde auf die unmittelbar aneinander angrenzenden zweistelligen PLZ-Bezirke begrenzt werden. Dabei werden Städte und Gemeinden, die jeweils in zwei oder mehrere PLZ-Bezirke fallen, als ein Bezirk betrachtet.

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Wir versuchen ja auch immer, Ihnen Verwaltungsanweisungen vorzustellen, die nicht so im Fokus stehen. Dieses Mal ist uns ein Erlass des Finanzministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgefallen. Er gibt uns Gelegenheit, die neuen Regeln bei der Abgrenzung zwischen einer Geldleistung und einem Sachbezug in Erinnerung zu rufen.

Der Grundsatz ist Ihnen vertraut: Ob bei Gutscheinen und Geldkarten die Freigrenze von nunmehr 50 € anzuwenden ist, bestimmt sich seit 2022 auch nach den Regelungen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes. Die für 2020 und 2021 g...

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