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Erhöhte Entfernungspauschale in der Steuererklärung von Mitarbeitern
Fallbeispiele zur Ermittlung ab dem Kalenderjahr 2021
Mit hat die Finanzverwaltung das Schreiben zu den Entfernungspauschalen vom aktualisiert und an die seit geltende Rechtslage angepasst. Auch ausgewählte BFH-Entscheidungen der letzten Jahre wurden eingearbeitet. Der ausführliche Beitrag gibt mithilfe von Beispielsfällen einen Überblick über Fallstricke und Besonderheiten bei der Berechnung der maximal anzusetzenden Entfernungspauschale. Das BMF-Schreiben ist für die Einkommensteuerveranlagungen ab 2021 zu beachten.
I. Höhe der Entfernungspauschale
Die Entfernungspauschale beträgt grundsätzlich 0,30 € für jeden vollen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, einem sog. Sammelpunkt oder dem der Wohnung des Mitarbeiters nächstgelegenen Zugang zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet. In den Jahren 2021 bis 2026 erhöht sie sich ab dem 21. Entfernungskilometer um 5 bzw. 8 Cent.
Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel und wird auch gewährt, wenn der Mitarbeiter für die Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, einem sog. Sammelpunkt oder dem nächstgelegenen Zugang eines ...