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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 03 | Kleine Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke: Update zur fehlenden Gewinnerzielungsabsicht

Wie wir in unserer August-Ausgabe 2021 berichtet hatten, hat das BMF eine Vereinfachungsregelung geschaffen, nach der beim Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke auf Antrag – ohne weiteren Nachweis – davon ausgegangen wird, dass diese ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Diese Regelung ist zwischenzeitlich erweitert worden. So ist die Begrenzung auf Anlagen bei eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern entfallen.

In unserer August-Ausgabe 2021 hatten wir ausführlich über eine Vereinfachungsregelung des Bundesfinanzministeriums berichtet. Danach kann bei kleinen Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken auf Antrag davon ausgegangen werden, dass diese ohne eine Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Es kann ohne weiteren Nachweis eine Liebhaberei unterstellt werden. Hierzu sind wir Ihnen noch den Hinweis schuldig, dass die Verwaltung zwischenzeitlich die Vereinfachung deutlich erweitert hat.

So war eine Anwendung der Regelung zunächst nur bei eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern möglich. Diese Begrenzung ist entfallen. Bedeutsam ist nunmehr die Verwendung des Stroms. Dieser darf nur zu eigenen Wohnz...

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