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Track 16 | GbR: Steuerliche Anerkennung eines Mietvertrags mit einem Gesellschafter
Der Bundesfinanzhof hat seine Sichtweise bekäftigt, wonach ein Mietvertrag zwischen einer GbR und einem ihrer Gesellschafter steuerrechtlich nicht anzuerkennen ist, wenn und soweit diesem das Grundstück nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO anteilig zuzurechnen ist. Er hat die Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine entsprechende FG-Entscheidung unter Verweis auf ein Urteil aus 2004 zurückgewiesen. Die Rechtsfrage sei bereits geklärt.
Als Nächstes geht es jetzt um die steuerliche Anerkennung eines Mietvertrags zwischen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts und einem ihrer Gesellschafter.
Das FG Berlin-Brandenburg hatte entschieden: Ein Mietvertrag zwischen einer GbR und einem ihrer Gesellschafter ist steuerlich nicht anzuerkennen, wenn und soweit diesem das Grundstück nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO anteilig zuzurechnen ist. Nach dieser Vorschrift werden Wirtschaftsgüter, die mehreren zur gesamten Hand zustehen, den Beteiligten anteilig zugerechnet, soweit eine getrennte Zurechnung für die Besteuerung erforderlich ist. Es ist also eine Bruchteilsbetrachtung vorzunehmen.
Das Finanzgericht aus Cottbus hatte keine Revision zugelassen. Die dagegen gerichtete Beschwerde hat vor dem Bundesfinanzhof jetzt keinen ...