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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 15 | Vermietung: Zurechnung von Einkünften im Fall eines Nutzungsrechts

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs sind Vermietungseinkünfte bei Vereinbarung eines Nutzungsrechts zwischen nahen Angehörigen nur dann dem Nutzungsberechtigten zuzurechnen, wenn dieser als Träger der Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag anzusehen und auf Basis einer klaren und eindeutigen Vereinbarung zur Vermietung berechtigt ist. Der Fortbestand eines Nutzungsrechts über einen Befristungszeitpunkt hinaus kann dabei auch konkludent vereinbart werden.

Nicht vorenthalten möchten wir Ihnen auch ein weiteres Urteil zur Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen. Streitig war die Zurechnung von Vermietungseinkünften im Falle eines Nutzungsrechts, das bloß schuldrechtlich eingeräumt worden war. Im Kern war fraglich: Wer kann die entstandenen Vermietungsverluste geltend machen – der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigte?

Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind bei der Vereinbarung eines Nutzungsrechts zwischen nahen Angehörigen nur dann dem Nutzungsberechtigten zuzurechnen, wenn dieser als Träger der Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag anzusehen ist. Und er auf der Ba...

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