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Track 14 | Altenteilsleistungen: Kleine Mängel sind kein Problem, wenn der Rechtsbindungswille zu bejahen ist
Nicht vertragskonform vollzogene Altenteilsleistungen stehen dem Sonderausgabenabzug nicht entgegen, wenn der Mangel bei einer Gesamtbetrachtung nicht so gravierend ist, dass er auf einen fehlenden Rechtsbindungswillen der Betroffenen schließen lässt. Das ist für die Steuerabwehr interessant. Die Intensität der Sachverhaltsfeststellung, die der Bundesfinanzhof vom Finanzgericht im zweiten Rechtsgang erwartet, macht aber auch deutlich, dass es höchst ratsam ist, die Vereinbarungen peinlich exakt einzuhalten.
Auch das nächste Urteil betrifft Versorgungsleistungen. Konkret: die Berücksichtigung von Altenteilsleistungen aufgrund eines Hofübergabevertrags als Sonderausgaben.
Einmal mehr hat der Bundesfinanzhof klargestellt: Die Unklarheit oder mangelhafte Durchführung von steuerrelevanten Vereinbarungen zwischen Nahestehenden führt zwar grundsätzlich dazu, dass die angestrebten Einkommensminderungen nicht anerkannt werden. Das gilt jedoch nur, soweit die Mängel so bedeutsam sind, dass sich aus ihnen der fehlende Wille der Betroffenen ergibt, sich rechtlich zu binden.
Im Streitfall war vertraglich vereinbart worden: Der bar zu zahlende Teil der Altenteilsle...