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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 13/15

Streitig ist im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) die Versicherungspflicht des Beigeladenen zu 1) in seiner Tätigkeit als Unternehmensberater mit Schwerpunkt SAP Personalwirtschaft für die Klägerin vom 1.1.2010 bis 31.3.2010 und vom 1.9.2010 bis 31.12.2010 in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, in der sozialen Pflegeversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung und vom 1.1. bis 31.12.2011 in der gesetzlichen Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung.

Fundstelle(n):
DStR 2022 S. 1822 Nr. 35
RAAAI-04746

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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 15.12.2021 - L 8 R 13/15

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